https://www.youtube.com/watch?v=ksiijveTS9k&feature=youtu.be
URGENT!!!!!
Diese Petition 68543 liegt mir sehr am Herzen!
Reisevertragsrecht – Stopp der Umsetzung der Richtlinie (EU)2015/2302
Die Petition richtet sich gegen die Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie, die nicht nur für uns Reisebüros schlimme Auswirkungen hat, sondern auch für alle Reisenden.…
Beispiel: Reiseveranstalter dürfen bis 20 Tage vor Abreise die Preise um bis zu 8% für gestiegene Kerosinzuschläge, Wechselkurse etc. erhöhen, ohne Kosten nachweisen zu müssen und vieles wird erschwert bei Buchung etc.
Jede Stimme zählt bis zum 20.12.16!!!!
Bitte online registrieren und weitersagen!
https://epetitionen.bundestag.de/…/…/_17/Petition_68543.html
Anbei der offizielle Text:
Mit der Petition wird gefordert, die Umsetzung der EU-Richtlinie 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen vom 25. November 2015 in Form des bisher vorliegenden Regierungsentwurfes vom 2. November 2016 zu stoppen, da sie für den Verbraucher zu einer eklatanten Verschlechterung bei der Buchung von Reisen führt. Begründung Der Deutsche Bundestag möge beschließen…Stopp der Umsetzung der RICHTLINIE (EU)2015/2302. Der Verbraucher wird durch den geplanten Entwurf deutlich schlechter gestellt, als in der bisherigen Regelung: Nach der neuen Richtlinie kann bis zu 20 Tage vor Reiseantritt ein Mehrpreis von bis zu 8% für gestiegene Kerosinkosten, geänderte Wechselkurse usw. belastet werden, wobei der Reiseveranstalter NICHT beweisen muss, dass die Kosten tatsächlich gestiegen sind. Das stellt für viele Verbraucher eine untragbare zusätzliche Belastung dar und ist nicht akzeptabel. Weiterhin wird er nicht mehr objektiv und unabhängig beraten werden können, da die Reisebüros/Vermittler aufgrund der Tatsache, dass sie bei Buchung einzelner Leistungen (der so genannten verbundenen Reiseleistungen) schnell in die Veranstalterhaftung geraten können und versuchen werden, vorrangig Pauschalreisen zu buchen und den Einzelpreis-Vergleich vernachlässigen. Die Richtlinie birgt die Gefahr inakzeptabler Haftungsrisiken bei der Vermittlung verbundener Reiseleistungen. Bei der durch das Gesetz geplanten Inanspruchnahme von Reisebüros statt Reiseveranstaltern im Reklamationsfall, hat das Reisebüro möglicherweise den entstandenen Schaden zu tragen. Das Reisebüro haftet, obwohl es kein Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Leistungsträgern unterhält und daher auch keine vertraglichen Rückgriffsmöglichkeiten bei einer Inanspruchnahme von Reisenden hat. Ein Vertragsverhältnis und der damit einhergehende Rückgriffanspruch besteht nur zwischen Reiseveranstalter und Leistungsträger. Dieses Risiko müsste durch entsprechende Versicherungen abgedeckt werden, deren Kosten einen überproportionalen finanziellen Mehraufwand zu Lasten der Reisevermittler (Reisebüros) bedeutet. Durch die geringen Vermittlungsmargen kann dieser nicht gedeckt werden und müsste dem Verbraucher zusätzlich belastet werden. Die Bürokratisierung von Reisebuchungen schafft ebenfalls Verwirrung beim Verbraucher: Die bürokratischen Anforderungen durch unterschiedlichste Formblätter sind weder für den Reisevermittler, noch für die Verbraucher tragbar. Die gesamte Richtlinie stellt eine Ungleichbehandlung der unterschiedlichen Vertriebswege dar und verfehlt Ihr Ziel, mehr Rechtssicherheit für den Verbraucher bei Onlinebuchungen zu erzeugen. Der stationäre Reisebürovertrieb wird durch diese Richtlinie massiv belastet, wobei andere Vertriebswege keine oder nur minimale Einschränkungen haben. Aus den genannten Gründen bedeutet die Umsetzung der Richtlinie das Aus für unzählige kleine und mittelständische Reisebüros in Deutschland und somit den Verlust 10.000-er Arbeitsplätze sowie die damit einhergehenden Steuereinnahmen.
Vielen lieben Dank, jede Stimme zählt und es betrifft uns alle!
ANGEL TRAVEL
Angela Kühlke